Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 16.01.2026)
für Pauschalreisen gemäß §§ 651a ff. BGB
1. Veranstalter
Veranstalter der angebotenen Reisen ist:
Glitzerfee Consulting Inh. Sarah Tonak
Lerchenauer Str. 3
80809 München
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen TRVLRS (Glitzerfee Consulting Inh. Sarah Tonak (nachfolgend: „TRVLRS“ oder „Veranstalter“) und dem Reisenden („Kunde“, „Teilnehmer“).
TEIL 1 – BESONDERHEITEN DER REISEN VON TRVLRS
2. Reisecharakter & besondere Hinweise
2.1 Abenteuerreisen & flexible Routen
TRVLRS organisiert Gruppen-Abenteuerreisen mit hohem Erlebnis- und Gemeinschaftscharakter. Die veröffentlichten Reiseverläufe sind repräsentativ und können aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Wetter, Infrastruktur oder Gruppendynamik flexibel angepasst werden.
2.2 Aktive Beteiligung des Reisenden
Die Reisenden wirken aktiv an der Reisegestaltung mit (z. B. Auswahl lokaler Aktivitäten, Transportmittel, Essensorte). Der Kunde akzeptiert, dass Entscheidungen im Gruppeninteresse getroffen werden.
2.3 TRVLRS-Buddy statt Reiseleitung
Jeder Reisegruppe wird ein Koordinator zur Seite gestellt. Dieser ist kein staatlich geprüfter Reiseleiter, sondern eine erfahrene Person, die:
Der TRVLRS-Buddy hat Weisungsbefugnis, wenn Entscheidungen zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf erforderlich sind.
2.4 Risikobewusstsein
Reisen von TRVLRS können erhöhte körperliche Anforderungen, besondere klimatische Bedingungen oder einfache lokale Standards beinhalten. Der Reisende bestätigt, sich dessen bewusst zu sein und entsprechende Risiken zu akzeptieren.
TEIL 2 – ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS
3. Abschluss des Reisevertrags
3.1 Eine Buchung kann online über die Webseite oder schriftlich erfolgen.
3.2 Mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein wird der Reisevertrag wirksam.
3.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Angebot ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das binnen 10 Tagen angenommen werden kann.
TEIL 3 – ZAHLUNG, PREISE, TOURKASSE
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Wenn die Reise mehr als 60 Tage vor Abreise gebucht wird:
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (≤ 45 Tage vor Abreise) ist der Gesamtpreis sofort fällig.
4.3 Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann TRVLRS nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten verlangen.
5. Preisbestandteile
Der Reisepreis umfasst u. a.:
Nicht enthalten sind u. a.: optionale Aktivitäten, lokale Transportmittel (wenn nicht als „inkludiert“ gekennzeichnet), Verpflegung (wenn nicht anders vereinbart), Steuern vor Ort, Trinkgelder, persönliche Ausgaben, Visa, Impfungen.
6. Tourkasse
6.1 Zu Beginn der Reise bildet die Gruppe eine gemeinsame Tourkasse für lokale Transporte, Eintritte und notwendige Gruppenentscheidungen, die nicht im Reisepreis enthalten sind.
6.2 Die Höhe wird vor Reisebeginn als Schätzwert angegeben. Die tatsächlichen Kosten hängen von den Entscheidungen der Gruppe ab.
6.3 Der TRVLRS-Buddy verwaltet die Tourkasse treuhänderisch. Gelder sind nicht durch den Veranstalter erstattungsfähig, da sie laufend während der Reise ausgegeben werden, Überschüsse werden jedoch am Ende der Reise gemäß individueller Überschüsse an die einzelnen Teilnehmer zurückgezahlt.
TEIL 4 – LEISTUNGEN, ÄNDERUNGEN, MITWIRKUNG
7. Leistungsänderungen
7.1 Geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht beeinträchtigen (z. B. Wechsel der Unterkunft innerhalb derselben Kategorie), sind zulässig.
7.2 Wesentliche Änderungen muss TRVLRS vor Reisebeginn mitteilen. Der Reisende kann dann:
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Kunde ist verpflichtet:
TRVLRS kann Reisende ausschließen (ohne Erstattungsanspruch), wenn sie:
TEIL 5 – RÜCKTRITT / UMBUCHUNGEN / ERSATZPERSONEN
9. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRVLRS.
9.1 Stornopauschalen
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, ist er TRVLRS zur Zahlung einer Stornopauschale verpflichtet. Die Stornopauschalen sind wie folgt gestaffelt und beziehen sich auf den Reisepreis zzgl. vom Reisenden gebuchte Optionen:
Flug- und Zugtickets, die nicht erstattbar sind, werden immer zu 100 % berechnet.
Die entsprechenden Stornokosten werden gegebenenfalls mit bereits getätigten Zahlungen des Reisenden verrechnet.
10. Umbuchungen und Daten-Korrekturen
Umbuchungen und Daten-Korrekturen sind bis 45 Tage vor Reisebeginn möglich. Es fallen, abhängig von der Art folgende Gebühren an:
Korrektur persönlicher Daten des Reisenden: 50€
Reisedatum oder Reiseziel: 150 €
Änderung hinzugebuchter TRVLRS-Optionen (Einzelzimmer, Aktivitäten-Pakete, kostenpflichtige Extras): 100 €
Zuzüglich: Mehrkosten von Leistungsträgern. Änderungen/Stornierungen von Extra-Nächten unterliegen der o.g. Stornopauschale.
11. Ersatzperson (Vertragsübertragung)
Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson stellen.
Kosten:
Der ursprüngliche und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch.
TEIL 6 – RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TRVLRS
12. Rücktritt wegen fehlender Mindestteilnehmerzahl
TRVLRS kann die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Absage erhält der Reisende:
13. Kündigung aus wichtigem Grund
TRVLRS kann den Vertrag kündigen, wenn:
Rückerstattung erfolgt nur anteilig für nicht in Anspruch genommene, ersparte Leistungen.
TEIL 7 – HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
14. Gewährleistung
14.1 Stellt der Reisende einen Reisemangel fest, muss er diesen unverzüglich TRVLRS melden. Der TRVLRS-Buddy ist nicht zum Empfang von Mängelrügen befugt.
14.2 TRVLRS kann nachbessern oder Ersatzleistungen anbieten.
14.3 Bei Nichtabhilfe stehen dem Reisenden zu:
15. Haftungsbegrenzungen
15.1 Für Personenschäden haftet TRVLRS bis zu 10 Millionen Euro.
15.2 Für Sachschäden: Beschränkung auf das Dreifache des Reisepreises, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.3 Haftungsausschluss bei:
TEIL 8 – EINREISE, GESUNDHEIT, DOKUMENTE
16. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für gültige Einreisedokumente, Impfungen, Visa, COVID-Regeln usw. allein verantwortlich.
TRVLRS informiert vorab, übernimmt aber keine Haftung, wenn der Reisende mangels Dokumenten nicht einreisen kann.
TEIL 9 – INSOLVENZABSICHERUNG
17. Insolvenzabsicherung
TRVLRS hat eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB bei der R&V abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung übermittelt.
TEIL 10 – DATENSCHUTZ, WHATSAPP, BILDRECHTE
18. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
HTTPS://jointrvlrs.de/datensc...
19. WhatsApp-Gruppen
Zur Organisation der Gruppenreise kann TRVLRS eine WhatsApp-Gruppe erstellen, in die alle Reisenden zur Kommunikation aufgenommen werden.
Der Reisende erklärt sich hiermit einverstanden, dass:
Der Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden.
20. Bildrechte
Mit Teilnahme an der Reise erklärt sich der Reisende einverstanden, dass auf der Reise gemachte Fotos und Videos, auf denen er erkennbar ist, für Marketingzwecke von TRVLRSverwendet werden dürfen (Website, Social Media).
Der Reisende kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich per Mail an travel@glitzerfee-shop.de widerrufen.
TEIL 11 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21. Verjährung
Ansprüche nach §§ 651a ff. BGB verjähren nach 2 Jahren ab dem vertraglichen Reiseende.
22. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reisenden oder München, je nach Wahl des Reisenden.