Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 16.01.2026)

für Pauschalreisen gemäß §§ 651a ff. BGB

1. Veranstalter

Veranstalter der angebotenen Reisen ist:

Glitzerfee Consulting Inh. Sarah Tonak
Lerchenauer Str. 3
80809 München

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen TRVLRS (Glitzerfee Consulting Inh. Sarah Tonak (nachfolgend: „TRVLRS“ oder „Veranstalter“) und dem Reisenden („Kunde“, „Teilnehmer“).

TEIL 1 – BESONDERHEITEN DER REISEN VON TRVLRS

2. Reisecharakter & besondere Hinweise

2.1 Abenteuerreisen & flexible Routen
TRVLRS organisiert Gruppen-Abenteuerreisen mit hohem Erlebnis- und Gemeinschaftscharakter. Die veröffentlichten Reiseverläufe sind repräsentativ und können aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Wetter, Infrastruktur oder Gruppendynamik flexibel angepasst werden.

2.2 Aktive Beteiligung des Reisenden
Die Reisenden wirken aktiv an der Reisegestaltung mit (z. B. Auswahl lokaler Aktivitäten, Transportmittel, Essensorte). Der Kunde akzeptiert, dass Entscheidungen im Gruppeninteresse getroffen werden.

2.3 TRVLRS-Buddy statt Reiseleitung
Jeder Reisegruppe wird ein Koordinator zur Seite gestellt. Dieser ist kein staatlich geprüfter Reiseleiter, sondern eine erfahrene Person, die:

  • organisatorische Aufgaben übernimmt
  • Entscheidungen im Gruppeninteresse trifft
  • Sicherheitsempfehlungen abgibt
  • lokale Aktivitäten empfiehlt
  • bei Problemen unterstützt

Der TRVLRS-Buddy hat Weisungsbefugnis, wenn Entscheidungen zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf erforderlich sind.

2.4 Risikobewusstsein
Reisen von TRVLRS können erhöhte körperliche Anforderungen, besondere klimatische Bedingungen oder einfache lokale Standards beinhalten. Der Reisende bestätigt, sich dessen bewusst zu sein und entsprechende Risiken zu akzeptieren.

TEIL 2 – ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS

3. Abschluss des Reisevertrags

3.1 Eine Buchung kann online über die Webseite oder schriftlich erfolgen.
3.2 Mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein wird der Reisevertrag wirksam.
3.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Angebot ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das binnen 10 Tagen angenommen werden kann.

TEIL 3 – ZAHLUNG, PREISE, TOURKASSE

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Wenn die Reise mehr als 60 Tage vor Abreise gebucht wird:

  • 30 % Anzahlung bei Buchung
  • 70 % Restzahlung bis spätestens 46 Tage vor Reisebeginn

4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (≤ 45 Tage vor Abreise) ist der Gesamtpreis sofort fällig.

4.3 Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann TRVLRS nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten verlangen.

5. Preisbestandteile

Der Reisepreis umfasst u. a.:

  • Unterkünfte gemäß Reisebeschreibung
  • Sicherungsschein
  • den TRVLRS-Buddy
  • im Programm ausgewiesene Transfers und Inlandsflüge 
  • im Programm ausgewiesene Aktivitäten 

Nicht enthalten sind u. a.: optionale Aktivitäten, lokale Transportmittel (wenn nicht als „inkludiert“ gekennzeichnet), Verpflegung (wenn nicht anders vereinbart), Steuern vor Ort, Trinkgelder, persönliche Ausgaben, Visa, Impfungen.

6. Tourkasse

6.1 Zu Beginn der Reise bildet die Gruppe eine gemeinsame Tourkasse für lokale Transporte, Eintritte und notwendige Gruppenentscheidungen, die nicht im Reisepreis enthalten sind.

6.2 Die Höhe wird vor Reisebeginn als Schätzwert angegeben. Die tatsächlichen Kosten hängen von den Entscheidungen der Gruppe ab.

6.3 Der TRVLRS-Buddy verwaltet die Tourkasse treuhänderisch. Gelder sind nicht durch den Veranstalter erstattungsfähig, da sie laufend während der Reise ausgegeben werden, Überschüsse werden jedoch am Ende der Reise gemäß individueller Überschüsse an die einzelnen Teilnehmer zurückgezahlt.

TEIL 4 – LEISTUNGEN, ÄNDERUNGEN, MITWIRKUNG

7. Leistungsänderungen

7.1 Geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht beeinträchtigen (z. B. Wechsel der Unterkunft innerhalb derselben Kategorie), sind zulässig.

7.2 Wesentliche Änderungen muss TRVLRS vor Reisebeginn mitteilen. Der Reisende kann dann:

  • ohne Kosten zurücktreten oder
  • kostenlosen Ersatz wählen, soweit verfügbar.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • richtige und vollständige Angaben zu Personaldaten zu machen
  • Einreisebestimmungen einzuhalten
  • die Anweisungen des TRVLRS-Buddy zu befolgen
  • Pünktlichkeit sicherzustellen
  • respektvoll und gruppenverträglich zu handeln

TRVLRS kann Reisende ausschließen (ohne Erstattungsanspruch), wenn sie:

  • die Gruppe gefährden
  • Anweisungen missachten
  • Straftaten oder unerlaubte Handlungen begehen
  • massiv stören oder aggressiv auftreten

TEIL 5 – RÜCKTRITT / UMBUCHUNGEN / ERSATZPERSONEN

9. Rücktritt des Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRVLRS.

9.1 Stornopauschalen

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, ist er TRVLRS zur Zahlung einer Stornopauschale verpflichtet. Die Stornopauschalen sind wie folgt gestaffelt und beziehen sich auf den Reisepreis zzgl. vom Reisenden gebuchte Optionen:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 0 %
  • 59–45 Tage: 30 %
  • Weniger als 45 Tage: 100 %
  • Nichtantritt: 100 %

Flug- und Zugtickets, die nicht erstattbar sind, werden immer zu 100 % berechnet.

Die entsprechenden Stornokosten werden gegebenenfalls mit bereits getätigten Zahlungen des Reisenden verrechnet.

10. Umbuchungen und Daten-Korrekturen

Umbuchungen und Daten-Korrekturen sind bis 45 Tage vor Reisebeginn möglich. Es fallen, abhängig von der Art folgende Gebühren an:
Korrektur persönlicher Daten des Reisenden: 50€
Reisedatum oder Reiseziel: 150 €
Änderung hinzugebuchter TRVLRS-Optionen (Einzelzimmer, Aktivitäten-Pakete, kostenpflichtige Extras): 100 €
Zuzüglich: Mehrkosten von Leistungsträgern. Änderungen/Stornierungen von Extra-Nächten unterliegen der o.g. Stornopauschale.

11. Ersatzperson (Vertragsübertragung)

Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson stellen.

Kosten:

  • Bearbeitungsgebühr: 50 €
  • sämtliche Mehrkosten Dritter (v. a. Flüge)

Der ursprüngliche und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch.

TEIL 6 – RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TRVLRS

12. Rücktritt wegen fehlender Mindestteilnehmerzahl

TRVLRS kann die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Bei Absage erhält der Reisende:

  • vollständige Erstattung
    oder
  • wahlweise kostenlos Umbuchung

13. Kündigung aus wichtigem Grund

TRVLRS kann den Vertrag kündigen, wenn:

  • der Reisende den Ablauf erheblich stört
  • der Reisende sich sicherheitsgefährdend verhält
  • Gesetze am Reiseziel missachtet werden

Rückerstattung erfolgt nur anteilig für nicht in Anspruch genommene, ersparte Leistungen.

TEIL 7 – HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

14. Gewährleistung

14.1 Stellt der Reisende einen Reisemangel fest, muss er diesen unverzüglich TRVLRS melden. Der TRVLRS-Buddy ist nicht zum Empfang von Mängelrügen befugt.
14.2 TRVLRS kann nachbessern oder Ersatzleistungen anbieten.
14.3 Bei Nichtabhilfe stehen dem Reisenden zu:

  • Minderung
  • Schadensersatz (außer in Fällen höherer Gewalt oder Selbstverschulden)

15. Haftungsbegrenzungen

15.1 Für Personenschäden haftet TRVLRS bis zu 10 Millionen Euro.
15.2 Für Sachschäden: Beschränkung auf das Dreifache des Reisepreises, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.3 Haftungsausschluss bei:

  • Höherer Gewalt
  • Umständen, die allein der Reisende verschuldet hat
  • Leistungen Dritter, die der Reisende selbst oder durch den TRVLRS-Buddy vor Ort bucht

TEIL 8 – EINREISE, GESUNDHEIT, DOKUMENTE

16. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für gültige Einreisedokumente, Impfungen, Visa, COVID-Regeln usw. allein verantwortlich.

TRVLRS informiert vorab, übernimmt aber keine Haftung, wenn der Reisende mangels Dokumenten nicht einreisen kann.

TEIL 9 – INSOLVENZABSICHERUNG

17. Insolvenzabsicherung

TRVLRS hat eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB bei der R&V abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung übermittelt.

TEIL 10 – DATENSCHUTZ, WHATSAPP, BILDRECHTE

18. Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
HTTPS://jointrvlrs.de/datensc...

19. WhatsApp-Gruppen

Zur Organisation der Gruppenreise kann TRVLRS eine WhatsApp-Gruppe erstellen, in die alle Reisenden zur Kommunikation aufgenommen werden.

Der Reisende erklärt sich hiermit einverstanden, dass:

  • seine Telefonnummer in der Gruppe sichtbar ist,
  • Gruppennachrichten für organisatorische Zwecke verwendet werden.

Der Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden.

20. Bildrechte

Mit Teilnahme an der Reise erklärt sich der Reisende einverstanden, dass auf der Reise gemachte Fotos und Videos, auf denen er erkennbar ist, für Marketingzwecke von TRVLRSverwendet werden dürfen (Website, Social Media).

Der Reisende kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich per Mail an travel@glitzerfee-shop.de widerrufen.

TEIL 11 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21. Verjährung

Ansprüche nach §§ 651a ff. BGB verjähren nach 2 Jahren ab dem vertraglichen Reiseende.

22. Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reisenden oder München, je nach Wahl des Reisenden.